Neuer Zähler:
Als Gebühr werden 7,50 Euro pro Jahr erhoben. Nach Ablauf der Eichfrist; in der Regel 6 Jahre, ist der Zähler auf eigene Kosten auszutauschen. Der Zwischenzähler ist fest in der Wasserleitung einzubauen, dies kann durch ein Foto, welches beizufügen ist, belegt werden.Auf dem Foto muss die Zählernummer und der Zählerstand zu erkennen sein, sowie dass der Zähler fest eingebaut ist.