Urkundenanforderung

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Hinweise zur Urkundenanforderung

Berechtigt zur Anforderung von Urkunden bzw. zur Anforderung von beglaubigten Auszügen aus dem Personenstandsregister ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, der Ehegatte/Lebenspartner sowie Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Bei anderen Personen (z.B. Geschwister) ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse vom Standesamt zu prüfen. Hier sind ggf. noch weitere Unterlagen vorzulegen.

Die anfordernde Person muss über 16 Jahre alt sein.

Bei Rückfragen zu Nachlass-/ bzw. Rentenangelegenheiten oder wenn Sie weitere Informationen benötigen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen uns an.

Gebühren:

Die Gebühren für die Ausstellung von Personenstandsurkunden sind vorab auf folgendes Konto der Samtgemeinde Bothel zu überweisen:

IBAN: DE69 2915 2550 0000 2000 14

BIC: BRLADE21SHL

Verwendungszweck: 12230/331100 Urkunde Vorname Nachname (Name der beurkundeten Person)

Bitte achten Sie darauf den Verwendungszweck wie oben mit anzugeben, da sonst der Zahlungseingang nicht zugeordnet werden kann.

Es fallen für jede erste Urkunde aus einem Personenstandseintrag bzw. für jeden ersten Auszug aus einem Personenstandseintrag Gebühren von 15,00 € an, für jede weitere Urkunde bzw. Auszug aus demselben Eintrag 7,50 €.

Persönliche Daten

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Urkunde

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Ich beantrage eine Urkunde bzw. einen beglaubigten Auszug für*Benötigen Sie eine Urkunde für Nachlassangelegenheiten, benutzen sie bitte das Kontaktformular Standesamt.
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Datenschutz

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