Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 NGastG

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Informationen über die Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 NGastG erhalten Sie hier.

Angaben zur Person

Angaben zur Person

Telefonische Erreichbarkeit*
Angaben zur juristischen Person

Angaben zur juristischen Person

Bei dem Betrieb handelt es sich um eine juristische Person*
Angaben zum Betrieb

Angaben zum Betrieb

Telefon

Es sollen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden:

zubereitete Speisen*
alkoholfreie Getränke*
alkoholische Getränke*
Dieser Anzeige liegen an

Dieser Anzeige liegen an

ein Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes*
eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung oder eine behördliche Bescheinigung*
eine durch Rechtsvorschrift vorgesehene Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit.*

Fehlen diese Unterlagen vollständig oder teilweise, werden sie von Amts wegen angefordert. Der dadurch entstehende höhere Verwaltungsaufwand kann in Rechnung gestellt werden.

Weitere Angaben zur Anzeige nach § 2 Abs. 1 und 4 NGastG

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Identitätsnachweis

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Sie finden die Ausweisnummer oben rechts auf der Vorderseite Ihres Personalausweises.
Datenschutz

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Kopie des ausgefüllten Formulars

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