Fahrerlaubnis / Führerschein

DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Ersatz
Wenn Ihr Führerschein -verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist, -gestohlen wurde, -unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen, benötigen Sie einen neuen Führerschein. Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist. Voraussetzungen: -ordentlicher Wohnsitz...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Erteilung - auf Probe
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet. Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden;...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Erweiterung
In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert: -Klassen C1, C1E: -gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres -nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre -Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre Hinweis: Mit der Verlängerung wird...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
DetailinformationenzuklappenFührerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der...
DetailinformationenzuklappenFührerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung) Voraussetzung -Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
zurück