Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Bothel
Horstweg 17
27386 Bothel
Telefon: 04266 983-1500
Telefax: 04266 983-1560
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bo­thel.­de/
montags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr -18.00 Uhr

dienstags bis freitags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 

Allgemeine Informationen

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.

Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Meldeschein
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass  als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

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