Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Jobcenter - Dienststelle BRV
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4646
Telefax: 04761 983-4699
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­job­cen­ter

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Jobcenter - Dienststelle ROW
Weicheler Damm 9-11
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3728
Telefax: 04261 983-3799
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­job­cen­ter

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Jobcenter - Dienststelle Zeven
Bremer Straße 19
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6749
Telefax: 02481 983-6750
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­job­cen­ter

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Für Kinder, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen oder als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder in wohngeldberechtigten Haushalten leben, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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