Hundesteuer Festsetzung

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Samtgemeinde Bothel - Steueramt/Samtgemeindekasse VCard
Horstweg 17
27386 Bothel
Telefon: 04266 983-1500
Telefax: 04266 983-1560
E-Mail: Homepage: htt­ps://­por­tal.­bo­thel.­de/Öffnungszeiten:
montags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr -18.00 Uhr

dienstags bis freitags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

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