Wenn Sie im Gebiet der Gemeinde Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede oder Westerwalsede einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet, die Haltung anzumelden. Die Anmeldung können Sie über das untenstehende Formular vornehmen. Ihre Steuermarke erhalten Sie dann mit dem Steuerbescheid. Sie können die Anmeldung auch in den Gemeindebüros oder im Rathaus der Samtgemeinde (Steueramt) vornehmen. Bei einer Anmeldung im Rathaus wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Der Steuerbescheid wird später zugeschickt.
Hundehaltung Anmeldung
Ansprechpartner/in
Frau M. Schötz | |
Steueramt/Samtgemeindekasse, Zimmer 8 Horstweg 17 27386 Bothel Telefon: 04266 9831522 E-Mail: steueramt@bothel.de | |
Frau A. Gefke-Riechelmann | |
Steueramt/Samtgemeindekasse, Zimmer 7 Horstweg 17 27386 Bothel Telefon: 04266 9831547 E-Mail: steueramt@bothel.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Samtgemeinde, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Hunderasse anzugeben. Bei einem Antrag auf Befreiung bzw. Minderung der Hundesteuer sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gemeinde Bothel:
- 1. Hund: 60,00 €
- 2. Hund: 80,00 €
- jeder weitere Hund: 105,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €
Gemeinde Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede:
- 1. Hund: 50,00 €
- 2. Hund: 65,00 €
- für jeden weiteren Hund: 85,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 500,00 €
Gemeinde Westerwalsede:
- 1. Hund: 45,00 €
- 2. Hund: 65,00 €
- für jeden weiteren Hund: 85,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3: 450,00 €
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Veranlagung zur Hundesteuer erfolgt durch sogenannten Dauerbescheid, d.h. der Hundesteuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein neuer Bescheid erlassen wird.