Bauaufsicht

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Bauamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4707
Telefax: 04761 983-884706
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Bauamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2706
Telefax: 04261 983-2729
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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Allgemeine Informationen

Das Bauamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen
Anträge / Formulare

Seit dem 1. Januar 2024 ist die elektronische Antragstellung für die in § 3a NBauO aufgezählten Anträge möglich. Es handelt sich um folgende Anträge:

  1. Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1),
  2. Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1),
  3. Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen (§ 65 Abs. 2 Satz 3),
  4. Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1),
  5. Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6),
  6. Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1),
  7. Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1),
  8. Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids (§ 71 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2),
  9. Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1) und
  10. Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung (§ 73a Abs. 1)

Die elektronische Antragstellung ist über den Online-Dienst Bauen online möglich. Für die Anträge nach den Nummern 1, 2, 4, 5, 6 und 9 sind weiterhin die amtlich vorgeschriebenen Formulare sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Die amtlich vorgeschriebenen Formulare finden Sie hier oder unter dem untenstehenden Link.

Wichtig: Für die elektronische Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend.

Zunächst können die Anträge weiterhin in Papierform eingereicht werden.

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